Häufige Fragen

Rechtliche Fragen zu Businessfotos

 
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Warum muss ich einen Vertrag zu Nutzungsrechten unterschreiben?

Fotografien fallen unter den Schutz des Urheberrechts. Das heißt, der Fotograf ist der Urheber des so genannten Lichtbildwerks. Das Urheberrecht sichert dem Fotografen (und Autoren sowie anderen Künstlern etc.) sämtliche Nutzungsrechte an seinen Fotografien zu seinen Lebzeiten und seinen Erben bis 70 Jahre nach seinem Tod hinaus. 

Dem Fotografen steht es durch die Gesetzeslage zu, die Nutzungsrechte an andere Personen und Institutionen zu verkaufen. Dabei bleibt jedoch noch immer das Urheberrecht beim Fotografen. Das Urheberrecht ist nicht veräußerlich.

Wollen Sie also die Portraits für Ihr Unternehmen nutzen, unterschreiben Sie einen Kaufvertrag über eine Lizenz, die Ihrer beabsichtigten Nutzung entspricht.

 

 
 
 

Welche Lizenzmöglichkeiten gibt es für mich?

Um es für unsere Kunden einfach und übersichtlich zu gestalten, haben wir wenige Lizenzmodelle, für die Sie sich entscheiden können. 

Grundsätzlich gilt für jede Lizenz:
Die Lizenzen gelten auf unbestimmte Zeit und sind auch räumlich unbegrenzt. Grundsätzlich ist die Weitergabe, bzw. Weiterveräußerung an Dritte unzulässig.
Die Lizenzen können Sie selbstverständlich kombinieren. 

  • Lizenz Print
    zzgl. 60€ (zzgl. USt) auf den Grundpreis jeder Aufnahme

  • Lizenz Werbung
    zzgl. 100€ (zzgl. USt) auf den Grundpreis jeder Aufnahme

  • Lizenz Bearbeitung
    zzgl. 50€ (zzgl. USt) auf den Grundpreis jeder Aufnahme und nur mit Rücksprache

  • Lizenz Befreiung von der Namensnennungspflicht
    zzgl. 60€ (zzgl. USt) auf den Grundpreis jeder Aufnahme

 

 
 
 

Warum muss ich den Fotografen bei jedem Foto nennen und wie kann ich das vermeiden?

Das Urheberrecht regelt auch die Namensnennungspflicht des Urhebers bei der Nutzung von Lichtbildwerken. Diese Regeln sind sehr streng. Der Name des Urhebers muss an jeder Aufnahme, sogar an kleinen fingernagel großen Aufnahmen (thumbnails) kenntlich gemacht werden. Dieses Recht hat der Gesetzgeber geschaffen, um dem Urheber eine gewisse Öffentlichkeit zu geben. Wir verstehen, dass dies im Geschäftsalltag für Sie zu rechtlichen Unsicherheiten führen kann, wenn zum Beispiel Mitarbeiter die Fotografien zum Beispiel in eine Publikation einfügen und den Namen nicht nennen. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, durch einen geringen Aufpreis von 60€ (zzgl. USt) je Aufnahme, die Befreiung von der Namensnennungspflicht zu erwerben. Bedenken Sie, dass moderne Suchmaschinenanbieter wie google und bing bereits über Fotosuchmaschinen verfügen und dass ein Verstoß gegen die Namensnennungspflicht kostspielig werden kann. Wir führen regelmäßig Stichproben durch. Für Sie mag es nur ein Foto sein, aber für uns ist es die zentrale Einkommensquelle und sichert die hohe Qualität der Fotografien auch in der Zukunft, in dem wir weitere Investitionen tätigen können.

 
 
 

Wie erfülle ich meine Pflicht zur Nennung des Urhebers korrekt?

Die korrekte Schreibweise ist folgende:
Copyright: www.HelenNicolai-BusinessPortraits.de, wenn im Web oder in PDFs genutzt mit entsprechender Verlinkung.

 
 
 

Warum muss ich ein Formular unterschreiben, wenn Sie die Aufnahmen des Shootings für die Eigenwerbung nutzen wollen?

Einige Kunden haben bei uns die Möglichkeit, als Referenzkunden für unsere Eigenwerbung Vergünstigungen zu erhalten. Das kann passieren, wenn wir besonders interessante Projekte verwirklichen wollen und diese unseren Kunden präsentieren möchten. Grundsätzlich benötigen wir dafür Ihre Zustimmung. 
Denn das Nutzungsrecht durch den Urheber, also den Fotografen, wird im Bereich der Portraitfotografie durch das Persönlichkeits-recht des Portraitierten eingeschränkt. Das heißt, fotografieren wir Sie, dürfen wir die Aufnahmen nicht öffentlich verwenden, es sei denn, Sie stimmen dem ausdrücklich zu. Sie können in diesem Fall nach dem Shooting ein Formular unterschreiben, in dem Sie uns die von Ihnen entstandenen Portraits für unsere Eigenwerbung freigeben. Wir nutzen die Fotografien hauptsächlich auf unserer Internetseite und in unserem Blog und ab und an für ein Präsentationsbuch und Monitore.

 
 
 

Warum benötigen Sie eine schriftliche Zustimmung Ihrer Gäste zur Veröffentlichung von Fotos Ihres Events?

Damit Sie bei Veröffentlichungen Ihrer Eventfotos keinen Ärger mit Gästen bekommen (Wahrung des Persönlichkeitsrechts).

 
 
 

Wo finde ich weitere Informationen zum Fotorecht?

Wir sind keine Juristen, daher bitten wir Sie zur Vertiefung verschiedener Fragestellungen folgende Links zu nutzen:
Allgemeine Informationen zum Fotorecht

Das Gesetz zum Urheberrecht finden Sie hier...

Alles zum Recht am eigenen Bild lesen Sie hier...

Wir empfehlen auch folgende Bücher:
>>Recht am Bild<< 

Noch weiter lesen:
Recht für Fotografen

 
 
 

Darf ich die erworbenen Fotografien danach noch bearbeiten?

Sie dürfen die Fotografien in andere Formate zuschneiden. Andere Verfremdungen wie z.B. Farbänderungen und andere Effekte bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch Helen Nicolai und kosten pro Foto einmalig 50,00€ (zzgl. USt).

 
 

Haben Sie noch eine andere Frage? Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern persönlich weiter: 030 40 58 64 71


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